Die Corona-Krise hat deutlich gemacht, dass einerseits massive und langanhaltende Eingriffe in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger einer ausreichenden demokratischen Legitimation bedürfen, was die Bundesregierung zunächst vernachlässigte. Nur das Parlament selbst kann solche Eingriffe legitimieren, dennoch müssen all diese Maßnahmen für die Bevölkerung absehbar auf den notwendigen Zeitraum beschränkt sein.
Also einerseits ist ein starker Parlamentarismus die Grundlage, andererseits aber muss die Garantie offensichtlich sein, dass diese Eingriffe auch wieder zurückgenommen werden und die Freiheit und Rechte der Bürgerinnen und Bürger wieder voll hergestellt werden.
Meiner Meinung nach bedürfen solche Eingriffe aber auch einer raschen Kontrolle durch den Verfassungsgerichtshof. Auch wenn der Verfassungsgerichtshof im internationalen Vergleich schnell arbeitet, ist es dennoch zu spät, wenn Maßnahmen als verfassungswidrig festgestellt werden, diese aber bereits wieder außer Kraft sind. Durch permanente Verordnungen wird ein effizienter Rechtsschutz unterwandert. Diese beiden Aspekte gehören unbedingt korrigiert.